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EnWG § 14a

§ 14a EnWG regelt die netzdienliche Steuerung bestimmter Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz.

Was regelt § 14a EnWG?

Mit § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes sollen steuerbare Verbrauchseinrichtungen so in das Stromnetz integriert werden, dass Netzengpässe vermieden werden können. Dazu gehören insbesondere neue größere Verbraucher im Niederspannungsnetz, zum Beispiel Wärmepumpen, private Ladepunkte für Elektroautos, Batteriespeicher mit Netzbezug und Klimageräte.

Die Regelung soll sicherstellen, dass solche Anlagen weiterhin angeschlossen werden können und das Stromnetz gleichzeitig stabil betrieben wird.

Stand Juni 2026

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz verbindliche Vorgaben. Maßgeblich ist in der Regel eine elektrische Leistung von mehr als 4,2 kW. Der Netzbetreiber darf die Leistung solcher Anlagen bei drohender Netzüberlastung zeitweise begrenzen, muss aber eine Mindestleistung für den Weiterbetrieb sicherstellen.

Im Gegenzug erhalten Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine Reduzierung der Netzentgelte. Die konkrete Ausgestaltung hängt vom Netzbetreiber, dem Messkonzept und den jeweils gültigen Vorgaben ab.

Was bedeutet das für Heizstab und Wärmepumpe?

Für die Praxis ist wichtig, ob eine Anlage unter die Vorgaben des § 14a EnWG fällt und wie sie in das Energiemanagement eingebunden wird. Wärmepumpen und Zusatzheizungen können je nach Leistung und Anschlusskonzept betroffen sein.

Der privergie Energiemanager ist darauf ausgelegt, überschüssigen Photovoltaikstrom intelligent zu nutzen und kann damit Bestandteil eines zukunftssicheren Energiekonzepts sein. Die konkrete Einbindung sollte immer mit dem Fachbetrieb und dem zuständigen Netzbetreiber abgestimmt werden.

Warum Energiemanagement wichtiger wird

Je mehr Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge und Speicher installiert werden, desto wichtiger wird eine intelligente Steuerung im Gebäude. Energiemanagement hilft dabei, selbst erzeugten Solarstrom vorrangig im eigenen Haushalt zu nutzen und Verbrauchseinrichtungen sinnvoll zu koordinieren.

So können Eigenverbrauch, Netzverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit besser miteinander verbunden werden.

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